Update Vergabe 18.03.2026

BVergG-Novelle 2026 in Kraft

Das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl I Nr 8/2026) wurde am 27.02.2026 kundgemacht und bringt umfassende Änderungen zum BVergG 2018, BVergGKonz 2018 und BVergGVS 2012. Zahlreiche Bestimmungen gelten bereits seit 01.03.2026.
  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
Neuerungswert
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Themen der Novelle

Die wesentlichen Themen der BVergG-Novelle betreffen die gesetzliche Verankerung der erhöhten Schwellenwerte, neue Regeln für Direktvergaben, Anpassungen bei den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung, Klarstellungen zum Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung, den Austausch von Subunternehmer:innen, Änderungen bei Rahmenvereinbarungen, neue Vorgaben für Bekanntmachungen sowie Neuerungen im Rechtsschutz. Die neuen Vorschriften zu Bekanntmachungen und Standardformularen (eForms) samt den einschlägigen Anhängen treten allerdings erst mit 01.10.2026 in Kraft.

Die Themen der Novelle haben wir bereits in unseren Beiträgen von November und Dezember 2025 ausführlich beschrieben:

BVergG-Novelle 2026 – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

BVergG-Novelle 2026: Änderungen in der Regierungsvorlage und aktueller Fahrplan

Praxistipp für öffentliche Auftraggeber:innen

Passen Sie Ihre Ausschreibungsunterlagen an die Änderungen der Novelle an. Insbesondere im Bereich der Eignung und für Rahmenvereinbarungen sind Anpassungen unserer Ansicht nach unumgänglich!

Fazit

Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 ist die größte Reform des österreichischen Vergaberechts seit Inkrafttreten des BVergG 2018 nun umgesetzt. Die Novelle enthält nicht bloß punktuelle Anpassungen, sondern zahlreiche inhaltliche und systematische Änderungen mit erheblicher Bedeutung für die Vergabepraxis. Auftraggeber:innen und Unternehmer:innen sollten sich daher rasch mit der neuen Rechtslage vertraut machen; für bereits vor dem 1. März 2026 eingeleitete Vergabeverfahren gilt jedoch weiterhin die bisherige Rechtslage.

Gregor Saxinger