Die Gemeinde Y hatte in der Ausschreibung eine „subjektiv autonome“ Bewertung durch die einzelnen Mitglieder der Bewertungskommission festgelegt. Dementsprechend finden sich in der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung unter „Qualitätsbewertung“ nur die von den einzelnen Mitgliedern der Bewertungskommission vergebenen Punkte. Genügt dies oder wäre auch eine nähere Begründung der Punktevergabe erforderlich?

493 Abstimmungen

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