Ein Auftraggeber schreibt eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmemenge aus. Ein Bieter merkt im Preisblatt seines Angebots an: „Preis gilt bei Abnahme von 100 Stück“. Wie muss der Auftraggeber vorgehen?
Ein Auftraggeber schreibt eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmemenge aus. Ein Bieter merkt im Preisblatt seines Angebots an: „Preis gilt bei Abnahme von 100 Stück“. Wie muss der Auftraggeber vorgehen?