Eine öffentliche Auftraggeberin benötigt Wirtschaftsprüfungsleistungen. Dazu führt sie ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist wurde kein Teilnahmeantrag abgegeben. Die Auftraggeberin widerruft das Verfahren. Kann die Auftraggeberin die Wirtschaftsprüferleistungen nun in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben?

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