Informationskampagne Mediation
Was ist Mediation?
Ein strukturiertes Verfahren zur gemeinsamen Erarbeitung einer Lösung.
In welchen Situationen macht eine Mediation für mich Sinn?
Klassischer Anwendungsfall ist der sich anbahnende oder gegenwärtige Konflikt. Dabei steht die Lösungsfindung unter Berücksichtigung beider Interessen im Fokus, ohne dabei den Elefanten im Raum zu ignorieren. Das heißt, es wird der Konflikt (mit)bearbeitet, damit die erarbeitete Lösung am Ende des Tages auch nachhaltig gelebt und umgesetzt werden kann. Im Ergebnis wird also reaktiv gearbeitet.
Um das Risiko eines Konflikts von vornherein im Zaum zu halten, kann ein Mediator auch präventiv zugezogen werden: Erfordern Entscheidungsprozesse die Zusammenarbeit unterschiedlicher Stakeholder mit divergierenden Interessen, bringt die Strukturierung der gemeinsamen Lösungsfindung Sachlichkeit in den Diskurs.
Was ist das Ziel einer Mediation?
Das Erarbeiten und Finden von Lösungen, unter Beibehaltung der (Geschäfts)Beziehung.
Welche Aufgaben übernimmt der Mediator?
Als Mediator habe ich gelernt, Entscheidungsprozesse und Konfliktsituationen strukturiert aufzuarbeiten. Zu diesem Zweck bedarf es zunächst einer „Verfahrensordnung“, die den äußeren Rahmen absteckt, in dem wir gemeinsam arbeiten werden. Meine Aufgabe wird es sein, die Verfahrensordnung mit Einverständnis beider Seiten zu erstellen und im Laufe des Mediationsverfahrens auf deren Einhaltung zu achten. Ich bin also Vertreter beider Seiten. Außerdem stelle ich die Räumlichkeiten (unseres schönen Büros in der Lange Gasse 50) zur Verfügung und übernehme die gesamte Organisation drumherum.
In der Sache selbst nähern wir uns der Lösung nach einer bestimmten Struktur bzw einem bestimmten Schema. Wichtig dabei ist, die Person von der Sache selbst zu trennen. Zu Aufbau & Ablauf erzähle ich Ihnen gerne in einem persönlichen & kostenlosen Erstgespräch mehr.
Wenn am Ende des Mediationsverfahrens die ausgearbeitete Lösung steht, gehts noch um deren Einhaltung. Dank meines Quellberufes als Rechtsanwalt sorge ich im (Teil)Erfolgsfall sogleich für Rechtsverbindlichkeit. Abhängig vom Gegenstand der Vereinbarung können auch meine Kolleg:innen bei FSM die Vertragserstellung übernehmen.
Damit die Lösung nachhaltig gelebt werden kann, besteht natürlich auch die Möglichkeit einer Evaluierung. Ob laufend oder einmalig, entscheiden immer Sie selbst. Die Empfehlung von mir als Mediator lautet nur: vorab fixieren.
Was sind die Vorteile eines Mediationsverfahrens?
Die Verfahrensordnung ist kein Gesetz mit 636 Paragrafen, die eine strikte Reihenfolge mit folgeschweren Konsequenzen vorsieht und nur von ausgewiesenen Expert:innen verstanden und tatsächlich beherrscht wird. Im Gegenteil. Sie passt auf eine A4-Seite und ist flexibel anpassbar, indem auf Erfolge und Rückschritte im Prozess, stets reagiert werden kann. Sie ist leicht verständlich, weil ich sie vorschlage, mit Ihnen durchbespreche und wir sie gemeinsam festlegen.
Die Entscheidung in der Sache wird nicht von einem (fremden) Dritten getroffen. Man bezeichnet dieses Prinzip als selbstbestimmte Lösungsfindung. Das heißt, Sie gestalten die Lösungsvorschläge. Zunächst ohne Denkverbote – aber natürlich unter Einhaltung geltender Gesetze – und erarbeiten dann gemeinsame Schnittmengen. Meine Aufgabe dabei ist nur, Sie auf dem Weg zum Ziel zu unterstützen (siehe Welche Aufgaben übernimmt der Mediator?).
Die Dauer zwischen den Tagsatzungen (in unserer Welt wohl eher Besprechungen) wird nicht in Monaten gemessen. Die Frequenz wird vielmehr durch Ihren Terminkalender und die Dringlichkeit der Sache bestimmt.
Kostenkontrolle: Sie haben stets die Kontrolle über den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens und damit unmittelbaren Einfluss auf die damit verbundenen Kosten.
Eine Mediation ist so strukturiert, dass ein sachlicher Austausch dem emotionalen weicht. Sachlichkeit in der Verhandlung erhöht die Chance auf den Erhalt der (Geschäfts)Beziehung.
In welchem Verhältnis macht ein Mediationsverfahren Sinn (Zielgruppe)?
- Auftraggeber/Auftragnehmer;
- Gesellschaften im Innenverhältnis: (Mit)Gesellschafter und (Mit)Geschäftsführer;
- Gesellschaften im Außenverhältnis: Lieferanten;
- Arbeitgeber horizontal: Arbeitnehmer untereinander;
- Arbeitgeber vertikal: Arbeitnehmer und leitender Angestellter/Arbeitgeber;
- Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften;
- Bauherr und planendes und/oder ausführendes Unternehmen (bspw im ECI);
- Infrastrukturprojekte: Projektbetreiber und betroffene Bevölkerung.
Haben Sie noch Fragen?
Sie können mich jederzeit telefonisch (+43 676 88909860) oder per E-Mail an juricek@fsm.law erreichen, um Fragen direkt zu klären oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Gerne können wir ein kostenloses Erstgespräch dazu führen.
