Das Angebot einer Bieterin liegt deutlich unter dem geschätzten Auftragswert. Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung erklärt die Bieterin, ihr Angebot beruhe auf „langjähriger Erfahrung“ und Durchschnittswerten. Darf die Auftraggeberin aufgrund dieser Erklärung von der Angemessenheit des angebotenen Preises ausgehen?

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