Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich über IT-Leistungen. Ein Bieter verweist in seinem Begleitschreiben zum Angebot auf seine AGB, die von der Ausschreibung abweichende Haftungsregelungen enthalten. Wie ist damit umzugehen?
788 Abstimmungen
Das ist zu akzeptieren, Bieter:innen bieten eben nur mit ihren AGB an.
Das Angebot ist wegen Ausschreibungswidrigkeit auszuscheiden.
Allein der Verweis auf eigene AGB im Begleitschreiben ist noch nicht als Widerspruch zu den Ausschreibungsbedingungen zu werten. Im Zweifel ist von einem ausschreibungskonformen Angebot auszugehen.