Gleich nachdem die Ausschreibung angefochten wurde, verlängert die Auftraggeberin die Angebotsfrist um zusätzliche acht Wochen. Damit soll die Dauer des Nachprüfungsverfahrens überbrückt werden. Als der Nachprüfungsantrag zwei Tage darauf zurückgezogen wird, möchte die Auftraggeberin auch die Angebotsfrist wieder verkürzen. Zulässig?

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