Während des Vergabeverfahrens für den Neubau eines Modekaufhauses muss der Bieter S Insolvenz anmelden. Die Zukunftsprognose für das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sieht allerdings positiv aus. Trotzdem ist sich die öffentliche Auftraggeberin sicher, dass sie den Bieter S ausscheiden muss. Stimmt das?
654 Abstimmungen
Ja, ein Bieter, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss zwingend ausgeschlossen werden.
Nein, aufgrund der positiven Zukunftsprognose darf die öffentliche Auftraggeberin den Bieter nicht vom Vergabeverfahren ausschließen.
Grundsätzlich ja. Sofern für die öffentliche Auftraggeberin keine Risiken oder Unsicherheiten offenbleiben, kann sie allerdings von einem Ausscheiden absehen.